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Hausgemeinschaft "Sonnengarten" mit Cafeteria in Triberg

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IPD Intensiv-Pflege-Dienst

Behandlungspflege

IPD Intensiv-Pflege-Dienst


Die Behandlungspflege ist eine Leistung der Krankenversicherung und wird von Ihrer Krankenkasse bezahlt.

Wichtiges auf einen Blick

Die Behandlungspflege umfasst ärztlich verordnete Leistungen, die Pflegekräfte im Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege oder Altenpflege erbringen. Zur Behandlungspflege zählen neben der ärztlichen Assistenz auch Wundversorgung, Medikamentengabe, Verbandwechsel oder Blutdruckmessung. Sie unterscheidet sich deutlich von der Grundpflege.
Ihr Hausarzt stellt die Diagnose und setzt die Behandlung fest. Wenn Sie einzelne Maßnahmen dieser Behandlungspflege nicht durchführen können, stellt der behandelnde Arzt eine "Verordnung häuslicher Krankenpflege" aus. Soweit keine Angehörigen diese Leistung übernehmen können, übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten für diese Pflege.
  • Richten und Verabreichen von Medikamenten nach ärztlicher Verordnung
  • Verabreichen von Spritzen (i.m. / s.c. / i.v.) nach ärztlicher Verordnung
  • Richten und Verabreichen von Nahrung / Sondenkost
  • Verbände und Wundversorgung (z.B. PEG, Trachealkanüle, Dekubitus, ... etc.)
  • Orales, nasales und endotracheales Absaugen
  • Kontrolle von Vitalwerten (z.B. Blutdruck, Puls, Temperatur, Blutzucker, Atemfrequenz, SpO2 + pCO2, etc. nach ärztlicher Verordnung)
  • Salbeneinreibung nach ärztlicher Verordnung
  • Mobilisation und Lagerungen: (z.B. Lifter, Wechseldruckmatratze, ...)
  • Kommunikationstraining: (z.B. mit Bildtafeln, Kommunikationscomputer, ...)
  • Unterstützen und Überwachen von Einfuhr und Ausscheidungen
  • Verabreichen von Sauerstoff nach ärztlicher Anordnung
  • Umgang und Bedienung von medizinischen Geräten (z.B. Beatmungsgerät, Aktivbefeuchter, Absauggerät, Perfusor, …)
  • Trachealkanülenwechsel nach ärztlicher Verordnung
  • Legen und Wechseln von Blasenkathetern nach ärztlicher Verordnung
  • Blasenspülungen / -behandlungen nach ärztlicher Anordnung
  • Spezielle Betreuung und Begleitung durch Fachärzte und Atmungstherapeuten


Die Kosten für die Behandlungspflege nach dem fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) werden von der Krankenkasse übernommen



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